Bauherr haftet auch ohne Verschulden für Schäden am Nachbargrundstück!
Das OLG Koblenz (Urteil vom 5 U 18/03) sprach einen Bauherren schuldig, seinem Nachbarn die Kosten für Setzungsrisse seines Objektes zu erstatten. Nach Ansicht des OLG haftet der Bauherr verschuldensunabhängig für sämtliche zurechenbare Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, die nach § 1004 BGB unzulässig sind und die der Nachbar nicht abwehren kann. Was heißt das genau und was war passiert?
Was war passiert? – Schaden beim Hausbau…
Ein Bauherr hat für die Erstellung seines Hauses einen Bauunternehmer und Architekt beauftragt, welche für die Bauausführung, Planung und Bauüberwachung zuständig waren. Kurz nach Baubeginn kam es bei Erdarbeiten für die Baugrube zu massiven Setzungsrissen am Nachbargebäude, worauf der Nachbar Schadenersatz verlangte. Der Bauherr versuchte den Schadenersatz vom Architekten bzw. Bauunternehmer zu fordern, jedoch lag kein Fehlverhalten vor. Somit blieb die Frage offen wer für den Schaden am Nachbargebäude aufkommen muss.
Was heißt das genau?
Vor dem OLG musste nun die Frage geklärt werden, wer für den Schaden am Nachbarobjekt ersatzpflichtig ist. Grundsätzlich bestätigte das OLG Koblenz die Ersatzansprüche des Nachbarn. Stellte jedoch auch klar, dass in diesem Fall weder der Architekt noch der Bauunternehmer haftbar sind, denn beiden wäre eine Zurechnung von Nachlässigkeiten nur gemäß § 831 BGB (Haftung von Verrichtungsgehilfen) möglich. Beide sind jedoch nicht als Verrichtungsgehilfen anzusehen, so dass die Zurechnungsnorm nicht anwendbar ist. Aus diesem Grund haftet der Bauherr verschuldensunabhängig für alle zurechenbare Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, welche nach § 1004 BGB unzulässig sind und vom Nachbarn nicht abwehrt werden können. Anwendung findet dabei der § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Fazit: Der Bauherr haftet für Ersatzansprüche seines Nachbarn und hat in diesem Fall keine Regressmöglichkeit gegen seinen Bauunternehmer bzw. Architekten, wenn diese sorgfältig arbeiten.
Für die meisten Bauherren ist dieses Risiko fremd, da immer davon ausgegangen wird das der Bauunternehmer bzw. Architekt sich um alles kümmern. Dies zeigt wieder einmal, dass eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauherren zu den wichtigsten Versicherungen während der Bauzeit gehört.
Unser Tipp:
Für Bauherren ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll und unerlässlich. Überlegen Sie vorab genau welche Schäden bei Ihrem Bauprojekt eintreten können und nutzen Sie dann unseren Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleich um die jeweiligen Tarife auf die einzelnen Leistungspunkte zu prüfen. Gern erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.